Kommentar Prof. Dr. Helmut Keller
Nach jahrelangen konfliktreichen Diskussionen und einem komplexen Entscheidungsprozess
sprachen sich die politisch Verantwortlichen für ein generationsübergreifendes Projekt eines Neubaus eines zentralen Klinikums für unsere Region Mittelbaden aus.
Das Vorgehen war mit der Krankenhausplanung des Landes abgestimmt; die
Zuordnung der modernen Leistungsgruppen war weitgehend erfolgt.
Endlich waren bei allen Beteiligten Zuversicht und Ruhe eingekehrt.
Wie mit einem Donnerschlag wurde das Projekt vor wenigen Wochen infrage gestellt.
Im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens zur „Stabilisierung der Beitragssätze in
der gesetzlichen Krankenversicherung“ trat die Kostendiskussion übermächtig in den Vordergrund.
Steigende Gesundheitsausgaben sind in unterschiedlichem Ausmaß ein Phänomen in allen industrialisierten Gesellschaften. Die Ursache ist nicht, wie vielfach leichtfertig angenommen, allein ein unwirtschaftlicher und zu großzügiger Umgang mit den Ressourcen des Gesundheitswesens ,sondern ein immens kostenintensiver, medizinisch, wissenschaftlicher Fortschritt und die Veränderung der Bevölkerungsstruktur mit zunehmender Alterung der Gesellschaft mit zunehmendem medizinischem Bedarf.
Aktuell liegt ein weiterer Gesetzentwurf zur „Stabilisierung der Beitragssätze in
der gesetzlichen Krankenversicherung“ vor.
Er soll steigende Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzen
und alle Beteiligten des Gesundheitswesens – Patienten, Ärzte, Kliniken und andere
Leistungserbringer – stärker zur Kostenbegrenzung verpflichten und ist erheblichen Einschnitten.
Dieser Gesetzentwurf löst bundesweit große Bedenken aus.
Insbesondere für den Raum Mittelbaden droht jedoch eine „gefährliche Nebenwirkung“.
Das Gesetz gefährdet möglicherweise ungewollt das auf Jahrzehnte angelegte Projekt des Zentralklinikums in unserer Region.
Für viele Krankenhäuser ,wie auch für das Klinikum Mittelbaden bedeutet dies, dass
ein bereits hohes Defizit im zweistelligen Millionenbereich auf ein nicht mehr
finanzierbares Ausmaß ansteigt.
Das Defizit entsteht einerseits durch Betriebskosten, die wegen der gesetzlich
verordneten reduzierten Einnahmen im DRG-System nicht mehr gedeckt werden,
andererseits durch langjährig aufgelaufene steigende Instandhaltungskosten, etwa im
Brandschutz, die das Klinikum besonders belasten.
Ungerechterweise treffen diese Zwangsmaßnahmen unsere Region Mittelbaden, in
der man den Vorgaben der Krankenhausstrukturreform der vergangenen Jahre in besonderem
Maße nachgekommen ist.
Insgesamt wurden zumindest vier Krankenhäuser geschlossen und die Zahl der akuten
Krankenhausbetten aus dem Jahre 2004 von 1138 Planbetten auf heute 623 reduziert.
Das geplante Zentralkrankenhaus würde mit 660 Betten dem Bedarf entsprechen.
Die angedachte weitere Bettenreduktion würde dieses Krankenhaus in den
Größenbereich jener Häuser bringen, die gerade wegen ihrer unzureichenden
organisatorischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit geschlossen wurden.
Nicht ernst zu nehmende Stimmen stellen ohnehin die Notwendigkeit eines
Zentralkrankenhauses für die Region Mittelbaden infrage.
Der benachbarte Ortenaukreis realisiert derweil zügig ein neues Krankenhaus in Achern
mit 200 Betten sowie ein Zentralklinikum in Offenburg mit angedachten 700 Betten.
Die kommunalpolitische Arbeit darf sich nicht nur darauf beschränken, das weit
fortgeschrittene und gut durchdachte Projekt unseres zentralen Klinikums –
geplant für viele Generationen – zurückzufahren.
Stattdessen müssen Lösungsansätze mit bundesweiter Bedeutung diskutiert werden.
Die Kliniken müssen in dieser kurzfristigen, nicht zu verantwortenden wirtschaftlichen
Notlage finanziell gestützt werden, etwa durch einen Transformationsfonds.
Investitionskosten und insbesondere Instandhaltungskosten für Gebäude und Technik
liegen in der Verantwortung der Bundesländer und können nicht aus den Betriebskosten
finanziert werden.
Die laufenden Kosten der Krankenhäuser werden aus den Beiträgen der
Krankenversicherung bezahlt und müssen durch ein gerechtes Entgeltsystem gedeckt werden.
Der Stadtverband der CDU RASTATT spricht sich entschieden für die Fortführung des Projekts eines leistungsfähigen zentralen Klinikums für unsere Region aus.
Prof. Dr. Helmut Keller
Nach jahrelangen konfliktreichen Diskussionen und einem komplexen Entscheidungsprozess
sprachen sich die politisch Verantwortlichen für ein generationsübergreifendes Projekt eines Neubaus eines zentralen Klinikums für unsere Region Mittelbaden aus.
Das Vorgehen war mit der Krankenhausplanung des Landes abgestimmt; die
Zuordnung der modernen Leistungsgruppen war weitgehend erfolgt.
Endlich waren bei allen Beteiligten Zuversicht und Ruhe eingekehrt.
Wie mit einem Donnerschlag wurde das Projekt vor wenigen Wochen infrage gestellt.
Im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens zur „Stabilisierung der Beitragssätze in
der gesetzlichen Krankenversicherung“ trat die Kostendiskussion übermächtig in den Vordergrund.
Steigende Gesundheitsausgaben sind in unterschiedlichem Ausmaß ein Phänomen in allen industrialisierten Gesellschaften. Die Ursache ist nicht, wie vielfach leichtfertig angenommen, allein ein unwirtschaftlicher und zu großzügiger Umgang mit den Ressourcen des Gesundheitswesens ,sondern ein immens kostenintensiver, medizinisch, wissenschaftlicher Fortschritt und die Veränderung der Bevölkerungsstruktur mit zunehmender Alterung der Gesellschaft mit zunehmendem medizinischem Bedarf.
Aktuell liegt ein weiterer Gesetzentwurf zur „Stabilisierung der Beitragssätze in
der gesetzlichen Krankenversicherung“ vor.
Er soll steigende Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzen
und alle Beteiligten des Gesundheitswesens – Patienten, Ärzte, Kliniken und andere
Leistungserbringer – stärker zur Kostenbegrenzung verpflichten und ist erheblichen Einschnitten.
Dieser Gesetzentwurf löst bundesweit große Bedenken aus.
Insbesondere für den Raum Mittelbaden droht jedoch eine „gefährliche Nebenwirkung“.
Das Gesetz gefährdet möglicherweise ungewollt das auf Jahrzehnte angelegte Projekt des Zentralklinikums in unserer Region.
Für viele Krankenhäuser ,wie auch für das Klinikum Mittelbaden bedeutet dies, dass
ein bereits hohes Defizit im zweistelligen Millionenbereich auf ein nicht mehr
finanzierbares Ausmaß ansteigt.
Das Defizit entsteht einerseits durch Betriebskosten, die wegen der gesetzlich
verordneten reduzierten Einnahmen im DRG-System nicht mehr gedeckt werden,
andererseits durch langjährig aufgelaufene steigende Instandhaltungskosten, etwa im
Brandschutz, die das Klinikum besonders belasten.
Ungerechterweise treffen diese Zwangsmaßnahmen unsere Region Mittelbaden, in
der man den Vorgaben der Krankenhausstrukturreform der vergangenen Jahre in besonderem
Maße nachgekommen ist.
Insgesamt wurden zumindest vier Krankenhäuser geschlossen und die Zahl der akuten
Krankenhausbetten aus dem Jahre 2004 von 1138 Planbetten auf heute 623 reduziert.
Das geplante Zentralkrankenhaus würde mit 660 Betten dem Bedarf entsprechen.
Die angedachte weitere Bettenreduktion würde dieses Krankenhaus in den
Größenbereich jener Häuser bringen, die gerade wegen ihrer unzureichenden
organisatorischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit geschlossen wurden.
Nicht ernst zu nehmende Stimmen stellen ohnehin die Notwendigkeit eines
Zentralkrankenhauses für die Region Mittelbaden infrage.
Der benachbarte Ortenaukreis realisiert derweil zügig ein neues Krankenhaus in Achern
mit 200 Betten sowie ein Zentralklinikum in Offenburg mit angedachten 700 Betten.
Die kommunalpolitische Arbeit darf sich nicht nur darauf beschränken, das weit
fortgeschrittene und gut durchdachte Projekt unseres zentralen Klinikums –
geplant für viele Generationen – zurückzufahren.
Stattdessen müssen Lösungsansätze mit bundesweiter Bedeutung diskutiert werden.
Die Kliniken müssen in dieser kurzfristigen, nicht zu verantwortenden wirtschaftlichen
Notlage finanziell gestützt werden, etwa durch einen Transformationsfonds.
Investitionskosten und insbesondere Instandhaltungskosten für Gebäude und Technik
liegen in der Verantwortung der Bundesländer und können nicht aus den Betriebskosten
finanziert werden.
Die laufenden Kosten der Krankenhäuser werden aus den Beiträgen der
Krankenversicherung bezahlt und müssen durch ein gerechtes Entgeltsystem gedeckt werden.
Der Stadtverband der CDU RASTATT spricht sich entschieden für die Fortführung des Projekts eines leistungsfähigen zentralen Klinikums für unsere Region aus.
Prof. Dr. Helmut Keller